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Versorgungs-sicherheit

Versorgungssicherheit hängt vom Zubau der PV-Kapazitäten ab

Die Bundesnetzagentur kommt in Ihrem „Bericht zu Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität“ (Stand: Januar 2023) zu dem Ergebnis, dass die sichere Versorgung mit Elektrizität im Zeitraum 2025 bis 2031 in Deutschland gewährleistet ist. Der Einschätzung der Bundesnetzagentur liegt dabei allerdings die Annahme zugrunde, dass der derzeit geplante Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 vollumfänglich gelingt. Dies bedeutet, dass die Ausbaugeschwindigkeit ab sofort mehr als dreimal so hoch sein muss wie in den Vorjahren.

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Zubau der PV-Kapazitäten schafft Standortvorteil

Die Situation einer Zielverfehlung wäre mitunter vergleichbar mit dem Wohnungsmarkt. Derzeit fehlen zahlreiche Wohnungen, weshalb die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Ähnliches droht dem Strommarkt, wenn unzureichende erneuerbare Erzeugungskapazitäten vorhanden sind bzw. die verbleibenden konventionelle Erzeugungskapazitäten mit hohen Abgaben und Steuern belastet werden.

Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet wird es – wie im Wohnungsbereich – jedoch regionale Unterschiede geben. Diejenigen Regionen, die sich frühzeitig für einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien entschieden haben, sorgen dafür, dass ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Unternehmen regionalen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen können. Gleichzeitig bieten solche Regionen einen Standortvorteil, der die Grundlage für weiteres Wirtschaftswachstum legt. Verstärkt wird dieser Faktor zukünftig noch durch den Umstand, dass die Förderung von flexiblen Verbrauchern und Erzeugern (wie z.B. Elektrolyseuren) verstärkt davon abhängig gemacht werden soll, ob regional ausreichende erneuerbare Erzeugungskapazitäten vorhanden sind. Die Wasserstoffindustrie wird damit ein Stück weit den erneuerbaren Erzeugungsanlagen folgen.

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Regionale Alleingänge gefährden gesamtdeutschen Wohlstand

Derzeit gibt es verschiedentlich Tendenzen, den Zubau von erneuerbaren Erzeugungsanlagen durch die Festlegung von Obergrenzen zu begrenzen. Solche Obergrenzen werden dabei oftmals an dem prognostizierten Stromverbrauch der jeweiligen Region ausgerichtet. Eine solche Vorgehensweise ist in zweifacher Hinsicht kontraproduktiv.

Zum einen wird hierdurch der gesamtdeutsche Wohlstand gefährdet. Nicht jede Region ist gleichermaßen in der Lage, ihren gesamten Strombedarf vor Ort zu erzeugen. Insbesondere industrieintensive Regionen sind auf die Stromlieferungen aus anderen Regionen angewiesen. Eine solche arbeitsteilige Vorgehensweise war in Deutschland bislang selbstverständlich. Oder haben Stuttgart, Wolfsburg oder München etwa die Herstellung von Autos mengenmäßig auf den Absatz in ihrer jeweiligen Region beschränkt?

Zum anderen verkennt die Ausrichtung anhand von Obergrenzen, dass erneuerbarer Strom nicht jederzeit verfügbar ist und somit Überkapazitäten geschaffen werden müssen.

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