Projektablauf
Unser Projektvorhaben sieht die Errichtung und Inbetriebnahme einer Freiflächen-PV-Anlage auf landwirtschaftlicher Fläche vor.
Der Prozess kann hierbei in drei Schritte gegliedert werden.
Baurechtliche Entwicklung einer Fläche
Für die Realisierung des Projektvorhabens müssen in der Regel sowohl Flächennutzungspläne als auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Diese werden durch die ksolar Projekte GmbH beantragt und federführend begleitet. Begleitend schließen wir städtebauliche Verträge ab, insbesondere um die Kosten für den Planungsprozess zu übernehmen. Wie das genau abläuft, finden Sie im nächsten Abschnitt beschrieben.
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Planung und Errichtung
Im Anschluss an den erfolgreichen Genehmigungsprozess erfolgt die Errichtung der Freiflächen–PV-Anlage durch die Solar Direktinvest GmbH, die auf die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen (Dachanlagen und Freifläche–Anlagen) spezialisiert ist.
Inbetriebnahme
Anschließend erfolgt der Netzanschluss und die Inbetriebnahme Freiflächen–PV-Anlage . Hierdurch entstehen den Kommunen, neben der Versorgungssicherheit und den verlässlichen Strompreisen, neue Einnahmequellen.
Baurechtliche Entwicklung einer Fläche
Baurechtsschaffung durch die ksolar
01
Gemeindliche Vorabstimmung
In diesem Projektabschnitt gehen wir mit einem aussagekräftigen Projektsteckbrief auf die Gemeindeverwaltung und die örtliche Politik zu. Dies beinhaltet regelmäßig auch eine Projektvorstellung vor Ort, gerne auch im Rahmen von Bürgerversammlungen oder Gemeinderats-/Bauausschusssitzungen. Teilweise finden bereits erste Abstimmungen mit den relevanten Behörden, wie z.B. dem Umweltamt/der unteren Naturschutzbehörde, statt.
02
Aufstellungsbeschluss & Kostenübernahme
Sofern das Projekt vor Ort Unterstützung findet, beginnt die formale Planungsphase. Hierzu werden Aufstellungsbeschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Im Anschluss werden Planungsbüros und Gutachter zur Erstellung der Pläne, Berichte, Gutachten und sonstigen Unterlagen beauftragt. Die Kosten werden hierbei stets und vollumfänglich von der ksolar übernommen. Zur Absicherung der Gemeinde schließt die ksolar regelmäßig einen städtebaulichen Vertrag ab.
03
Planungsphase
Im Rahmen der Planungsphase findet auch die formale Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. insbesondere der Bürger:innen vor Ort, sowie der einzubeziehenden Behörden statt. Hierzu werden die Planungsunterlagen ausgelegt und Stellungnahmen eingeholt. Die Planungsphase wird mit der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Annahme der Änderung des Flächennutzungsplans beendet. Den Beschlussfassungen gehen umfängliche Güterabwägungen voraus.
04
Baugenehmigung
Die baurechtliche Entwicklung findet ihren Abschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung. Diese setzt regelmäßig die vorherige Aufstellung des Bebauungsplans voraus. Nur in Ausnahmefällen ist auch eine Erteilung einer Baugenehmigung ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans möglich (sog. Privilegierungen nach § 35 BauGB).